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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Küchenhandel

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der modern life Küchen und Wohnräume mit Stil GmbH, insbesondere für den Verkauf, die Planung, Lieferung und Montage von Küchen, Möbeln, Elektrogeräten, Einrichtungsgegenständen und Zubehör sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit bei einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich unterschieden wird.

1.3

Verbraucher ist jede natürliche Person, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.4

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.5

Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und – soweit anwendbar – des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Diese werden durch die vorliegenden AGB nicht eingeschränkt.

1.6

Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.7

Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsabschluss vereinbarten Fassung auch für Zusatz- und Änderungsaufträge, soweit für diese keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.


2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

2.1

Unsere Angebote sind, soweit darin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, für die darin angegebene Dauer verbindlich. Ist keine Bindungsfrist angegeben, gilt die unter Punkt 5 festgelegte Preis- und Angebotsgültigkeit.

2.2

Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots bzw. Auftrags, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande.

2.3

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärten Plänen und Unterlagen.

2.4

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sollen aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden.

2.5

Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Rechte ungeachtet vereinbarter Formerfordernisse unberührt.

2.6

Leistungen, die im Angebot oder Auftrag nicht enthalten sind, insbesondere zusätzliche Montage-, Installations-, Änderungs- oder Anpassungsarbeiten, bilden nur dann einen Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


3. Planung, Maße und Unterlagen

3.1

Planungen werden auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Maße, Pläne und Angaben sowie gegebenenfalls eines von uns durchgeführten Naturmaßes erstellt.

3.2

Der Kunde hat uns rechtzeitig über alle für Planung und Montage relevanten Umstände zu informieren, insbesondere über Leitungen, Anschlüsse, Fußbodenaufbauten, Wandbeschaffenheiten, Installationen, bauliche Besonderheiten und geplante Veränderungen.

3.3

Werden nach erfolgter Planung oder Naturmaßnahme bauliche Veränderungen vorgenommen, hat uns der Kunde darüber unverzüglich zu informieren.

3.4

Mehrkosten, die aufgrund nachträglicher, vom Kunden veranlasster Änderungen oder aufgrund unrichtiger bzw. unvollständiger vom Kunden bereitgestellter Informationen entstehen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich verrechnet werden.

3.5

Von uns erstellte Planungen, Zeichnungen und Maße sind vom Kunden vor endgültiger Bestellung auf erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen.

3.6

Änderungen an Wänden, Böden, Installationen, Anschlüssen oder sonstigen für die Montage relevanten Gegebenheiten, die nach einem von uns vorgenommenen Naturmaß durchgeführt werden, sind uns vor Produktionsfreigabe bzw. Montage unverzüglich mitzuteilen.


4. Kostenvoranschläge, Änderungen und Zusatzaufträge

4.1

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Umstände erstellt.

4.2

Ist ein Kostenvoranschlag ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet, gelten hinsichtlich allfälliger Überschreitungen die gesetzlichen Bestimmungen.

4.3

Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden können gesondert verrechnet werden.

4.4

Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen von Materialien, Geräten, Maßen, Ausführungen, Planungen, Anschlüssen oder Montageleistungen.

4.5

Zusatzaufträge werden entsprechend der darüber getroffenen Vereinbarung bzw., soweit keine konkrete Preisvereinbarung getroffen wurde, nach angemessenem tatsächlichem Aufwand verrechnet.

4.6

Soweit Kostenvoranschläge oder Planungsleistungen entgeltlich sind, wird der Kunde vor Beauftragung darüber informiert.


5. Preise und Preisgültigkeit

5.1

Die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise gelten für den dort festgelegten Leistungsumfang.

5.2

Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

5.3

Kosten für Lieferung, Montage, Anschluss, Transport, Sondertransporte oder sonstige Leistungen sind nur dann im Kaufpreis enthalten, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vorgesehen ist.

5.4

Nachträglich beauftragte oder aufgrund vom Kunden gewünschter Änderungen erforderliche Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

5.5

Wir sind berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt Teilrechnungen zu legen, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

5.6

Soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausdrücklich angegeben ist, haben unsere angebotenen Preise und Angebote eine Gültigkeit von vier Wochen ab Angebotsdatum.

5.7

Verschiebt sich ein vereinbarter Liefer- oder Montagetermin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes um mindestens sechs Monate, können nach Vertragsabschluss eingetretene, tatsächlich nachweisbare und für die Leistungserbringung maßgebliche Kostensteigerungen im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.

5.8

Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preisanpassung nach Vertragsabschluss nur, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


6. Zahlungsbedingungen

6.1

Sofern im jeweiligen Vertrag keine abweichende individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, gilt folgender Zahlungsplan:

  • 50 % des vereinbarten Kaufpreises/Werklohns bei Zustandekommen des Vertrages;
  • weitere 40 % spätestens zum vereinbarten Liefer- bzw. Montagetermin;
  • die verbleibenden 10 % nach Durchführung der vereinbarten Lieferung und Montage bzw. nach Fälligkeit der Schlussrechnung.

6.2

Können einzelne Leistungen zum vereinbarten Liefer- oder Montagetermin ausschließlich aufgrund von Umständen nicht durchgeführt werden, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, insbesondere wegen fehlender bauseitiger Voraussetzungen, fehlender Vorarbeiten, mangelnder Zugänglichkeit oder fehlender Anschlüsse, wird die Fälligkeit bereits vertragsgemäß erbrachter Leistungen dadurch nicht hinausgeschoben.

6.3

Leistungen, die ausschließlich wegen einer fehlenden Mitwirkung oder einer fehlenden bauseitigen Voraussetzung des Kunden nicht erbracht werden können, gelten nicht allein deshalb als von uns zu vertretende Restarbeiten.

6.4

Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

6.5

Insbesondere werden gesetzliche Zurückbehaltungsrechte eines Verbrauchers durch diese Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

6.6

Soweit keine andere Fälligkeit vereinbart wurde, sind Rechnungen binnen 8 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

6.7

Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein solches ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

6.8

Eingehende Zahlungen werden, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, auf die jeweils älteste fällige Forderung angerechnet.


7. Mitwirkungspflichten und Montagevoraussetzungen

7.1

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und termingerechte Montage ist, dass der Montageort zum vereinbarten Termin montagebereit ist.

7.2

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche bauseitige Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen sind.

Hierzu zählen – soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich – insbesondere:

  • fertige und ausreichend tragfähige Wände;
  • abgeschlossene Verputz-, Maler-, Fliesen- und Verfugungsarbeiten;
  • fertige Bodenaufbauten;
  • zugängliche und funktionsfähige Stromanschlüsse;
  • zugängliche und funktionsfähige Wasser- und Abwasseranschlüsse;
  • freie Zugangs- und Transportwege;
  • ausreichende Arbeits- und Montageflächen;
  • eine ausreichende Tragfähigkeit der für die Befestigung vorgesehenen Bauteile;
  • die rechtzeitige Fertigstellung sonstiger Gewerke, soweit diese Voraussetzung für unsere Arbeiten sind.

7.3

Können Arbeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird dies nach Möglichkeit dokumentiert.

7.4

Dadurch notwendige zusätzliche Anfahrten, Montagezeiten, Wartezeiten, Lagerungen oder sonstige nachweislich entstandene zusätzliche Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang gesondert verrechnet werden, sofern die Ursache vom Kunden zu vertreten ist.

7.5

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn er erkennt, dass vereinbarte Montagevoraussetzungen zum vorgesehenen Termin nicht erfüllt sein werden.

7.6

Können einzelne Möbel, Geräte oder sonstige Vertragsgegenstände aufgrund fehlender bauseitiger Voraussetzungen beim vorgesehenen Montagetermin nicht montiert oder angeschlossen werden, stellt dies, soweit die Ursache vom Kunden zu vertreten ist, keinen von uns verursachten Liefer- oder Leistungsverzug dar.


8. Liefer- und Montageterminen

8.1

Liefer- und Montageterminen werden nach Möglichkeit verbindlich vereinbart. Ist ein Termin ausdrücklich als unverbindlich, voraussichtlich oder geplant bezeichnet, handelt es sich um einen angestrebten Termin.

8.2

Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Ereignisse, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.3

Über erkennbare wesentliche Verzögerungen werden wir den Kunden möglichst frühzeitig informieren.

8.4

Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.

8.5

Vom Kunden gewünschte Terminverschiebungen sind möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen. Daraus nachweislich entstehende zusätzliche Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.


9. Behinderung durch den Kunden / Annahmeverzug

9.1

Ist die Ware liefer- oder montagebereit und kann die vereinbarte Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, werden wir mit dem Kunden einen neuen Termin abstimmen.

9.2

Tatsächlich entstandene und angemessene Mehrkosten, die durch einen vom Kunden zu vertretenden Annahme- oder Mitwirkungsverzug entstehen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.

9.3

Hierzu können insbesondere notwendige Lager-, Transport-, Anfahrts-, Warte- und zusätzliche Montagekosten gehören.

9.4

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


10. Restarbeiten, Fertigstellung und Verbesserungsarbeiten

10.1

Werden bei einer Montage einzelne Arbeiten nicht fertiggestellt, werden diese nach Möglichkeit dokumentiert und innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt.

10.2

Dabei ist zwischen von uns zu vertretenden Restarbeiten und Leistungen zu unterscheiden, die aufgrund fehlender bauseitiger Voraussetzungen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden konnten.

10.3

Der Kunde hat uns die Durchführung berechtigter Fertigstellungs- und Verbesserungsarbeiten innerhalb angemessener Frist zu ermöglichen.

10.4

Termine für Rest- und Verbesserungsarbeiten werden unter Berücksichtigung des Umfangs der Arbeiten, erforderlicher Ersatzteile oder Nachbestellungen und der jeweiligen Verfügbarkeit vereinbart.

10.5

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

10.6

Das Vorliegen geringfügiger Restarbeiten oder Mängel führt nicht zu einer Einschränkung der gesetzlichen Rechte des Kunden. Ebenso begründet eine ausschließlich durch fehlende kundenseitige Mitwirkung oder bauseitige Voraussetzungen verhinderte Leistungserbringung für sich allein keinen von uns zu vertretenden Mangel.


11. Zahlungsverzug

11.1

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

11.2

Darüber hinaus können die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn- und Betreibungskosten verlangt werden, soweit deren Verrechnung gesetzlich zulässig ist.

11.3

Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen unternehmensrechtlichen Verzugsbestimmungen.

11.4

Bei einem wesentlichen Zahlungsverzug sind wir nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die weitere Leistungserbringung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.


12. Eigentumsvorbehalt

12.1

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der für diese Waren bestehenden Kaufpreisforderung unser Eigentum.

12.2

Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu behandeln.

12.3

Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

12.4

Zwingende Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.


13. Warenbeschaffenheit, Naturmaterialien und Muster

13.1

Bei Naturprodukten und natürlichen Werkstoffen, insbesondere Holz, Naturstein und vergleichbaren Materialien, können Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung, Poren, Ästen und sonstigen natürlichen Merkmalen auftreten.

13.2

Muster, Ausstellungsstücke, Bildschirmdarstellungen, Visualisierungen und Abbildungen dienen der Veranschaulichung. Technisch oder materialbedingt geringfügige Abweichungen können auftreten, sofern dadurch die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigt wird.

13.3

Produktions- und materialbedingte Unterschiede stellen keinen Mangel dar, soweit die Ware weiterhin der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

13.4

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.


14. Gewährleistung

14.1

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des ABGB und – soweit anwendbar – des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).

14.2

Ist die Montage oder Installation Bestandteil unseres Vertrages, haften wir im gesetzlichen Umfang auch für Mängel, die durch eine von uns unsachgemäß vorgenommene Montage oder Installation verursacht wurden.

14.3

Der Kunde wird ersucht, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine rasche Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung erfolgen kann. Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden durch eine unterlassene sofortige Meldung nicht eingeschränkt.

14.4

Im Gewährleistungsfall sind uns die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Herstellung des mangelfreien Zustands einzuräumen.

14.5

Der Kunde hat uns hierfür nach Terminvereinbarung den erforderlichen Zugang zum Liefer- bzw. Montageort zu ermöglichen.

14.6

Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte oder Nichtbeachtung von Pflege- und Gebrauchshinweisen verursacht wurden, soweit diese Umstände nicht von uns zu vertreten sind.


15. Schadenersatz und Haftung

15.1

Gegenüber Verbrauchern haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

15.2

Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, werden nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

15.3

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden und sonstige gesetzlich zwingende Haftungsfälle – ausgeschlossen.

15.4

Der Geschädigte hat nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen den Eintritt und die Höhe des Schadens sowie den Kausalzusammenhang nachzuweisen.


16. Elektro- und Wasseranschlüsse

16.1

Der Anschluss von Elektrogeräten im Rahmen der vereinbarten Montage erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist und die erforderlichen fachgerecht hergestellten, funktionsfähigen und zugänglichen Anschlüsse vorhanden sind.

16.2

Wasserführende Geräte werden nur angeschlossen, wenn geeignete, funktionsfähige und zugängliche Eckventile sowie erforderliche Abwasseranschlüsse vorhanden sind.

16.3

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der betreffende Anschluss aus Sicherheitsgründen unterbleiben.

16.4

Arbeiten, die gesetzlich ausschließlich durch entsprechend befugte Fachunternehmen oder Fachkräfte durchgeführt werden dürfen, werden nur durch dazu befugte Personen durchgeführt.

16.5

Werden Anschlüsse nach unserer Montage durch den Kunden oder Dritte verändert, haften wir nicht für Schäden, soweit diese ursächlich auf diese nachträgliche Veränderung zurückzuführen sind.

16.6

Wir sind berechtigt, den Zustand von uns hergestellter oder angeschlossener Anschlüsse nach Abschluss der Montage zu Dokumentationszwecken fotografisch festzuhalten.


17. Schutz von Plänen und Unterlagen

17.1

Von uns erstellte Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Präsentationen, Visualisierungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben, soweit daran entsprechende Rechte bestehen, unser geistiges Eigentum.

17.2

Eine über den Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, gewerbliche Verwendung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung, soweit keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.

17.3

Planungs- und Vorbereitungsleistungen können gesondert verrechnet werden, wenn deren Entgeltlichkeit vorab vereinbart wurde.


18. Datenschutz

18.1

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

18.2

Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus unserer jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

18.3

Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten während eines laufenden Vertragsverhältnisses möglichst zeitnah bekanntzugeben, damit vertragsbezogene Mitteilungen ordnungsgemäß zugestellt werden können.


19. Elektro- und Elektronik-Altgeräte

19.1

Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eine getrennte Sammlung vorsehen.

19.2

Bei der Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte nehmen wir Altgeräte nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zurück.

19.3

Soweit eine gesetzliche Zug-um-Zug-Rücknahmepflicht besteht, erfolgt die Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts mit vergleichbarer Funktion unentgeltlich.

19.4

Einzelheiten über Rückgabe- und Abholmöglichkeiten können dem Kunden gesondert bekanntgegeben werden.

19.5

Soweit der Kunde über die gesetzlich geschuldete Rücknahme hinaus einen gesonderten Transport oder eine Abholung beauftragt, können hierfür vorab vereinbarte Transport- oder Abholkosten verrechnet werden.

19.6

Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe eines Altgeräts personenbezogene Daten auf diesem Gerät zu löschen, soweit dies technisch möglich und ihm zumutbar ist.

19.7

Akkus, Batterien, Flüssigkeiten oder sonstige Stoffe sind nach Maßgabe der gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben zu behandeln.

19.8

Weitergehende gesetzliche Rücknahme-, Informations- und Entsorgungspflichten bleiben unberührt.


20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

20.1

Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

20.2

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit unseren Forderungen nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.

20.3

Gesetzlich zwingende Zurückbehaltungsrechte werden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.


21. Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

21.1

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

21.2

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.

21.3

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz der modern life Küchen und Wohnräume mit Stil GmbH.


22. Gerichtsstand

22.1

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Leibnitz, Österreich, vereinbart.

22.2

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher gilt nur insoweit, als diese nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), zulässig ist.

22.3

Soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist, bleiben diese Bestimmungen unberührt.


23. Schlussbestimmungen

23.1

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

23.2

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben unberührt.

23.3

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

23.4

Änderungen dieser AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn sie mit dem Kunden wirksam vereinbart wurden.


modern life Küchen und Wohnräume mit Stil GmbH

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand für Unternehmer: Leibnitz, Österreich.